Heute vor 18 Jahren wollte die "Bild"-Zeitung ausführlich von angeblichen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen Charly Davidson berichten, der beim Kauf eines Grundstücks in den 1980er Jahren an einem Betrug beteiligt gewesen sein sollte und sie beabsichtigte, dazu einige Details aus dem angeblichen pikanten Privatleben des Musikers zu veröffentlichen.
"Bild" berief sich im September 1992 auf angebliche "interne Unterlagen", die der Zeitung "vorliegen" würden. Die Zeitung verstieß damit allerdings gegen eine Einstweilige Verfügung, die Davidsons Berliner Anwalt Hardy Woltair vorsorglich erwirkt hatte, als bekannt geworden war, dass "Bild" solches Material angeboten worden sein soll. Ob diese "Unterlagen" überhaupt echt waren, ist bis heute nicht ganz klar, aber auch zur Herkunft konnte der "Bild"-Anwalt seinerzeit bei der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht nichts sagen, bezeichnete die Quellen gar als "trübe".
Woltair wiederum erinnerte daran, dass Davidsons Computer, der nach einem Autounfall Anfang 1991 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt beschlagnahmt worden war, wenig später unter ungeklärten Umständen aus der Asservatenkammer der Frankfurter Polizei gestohlen worden war. Ermittlungen der Polizei, die den Computer sogar "online" orten wollte, hätten ins Leere geführt, sagte Woltair. Zuletzt soll dann für das Gerät nach Abnehmern bei der Presse gesucht worden sein.
Offenbar wurde man so bei der "Bild"-Zeitung fündig, weshalb es vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin zur Verhandlung kam. Diese untersagte der "Bild"-Zeitung den geplanten Artikel und kurz danach sogar die Abbildung von Ausschnitten aus Davidsons Gesicht unter einer Meldung, dass es "Bild" verboten worden sei, über einen "Musiker und den Verdacht einer Straftat" zu berichten (siehe oben).
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